RG 318is – Satzung
Die RG 318is soll den Mitgliedern der Cup´s eine kostengünstige Möglichkeit bieten, Rallyesport zu betreiben und für minimales Geld maximalen (Fahr-) Spaß zu erlangen. Das Reglement der RG 318is wurde so verfasst, dass teure Verbesserungsmaßnahmen am Fahrzeug ausbleiben. Es werden Reifen- und Materialschlachten verhindert, so dass die Piloten im Vordergrund stehen. Trotz einem gewissen Ehrgeiz, der sich automatisch zwischen den Fahrern entwickeln wird, soll der Spaß an erster Stelle stehen. Das sollte sich JEDER, der in die RG 318is eintritt, unbedingt klar machen!
1.0 318is Cup
1.1 Zugelassene Fahrzeuge
Zugelassen sind folgende deutschen Versionen des BMW 318is / 318ti:
- E30 mit M 42 Motor und 136 PS
- E36 mit M 42 Motor und 140 PS
- E36 mit M 44 Motor und 140PS
Alle Karosserieformen E30 und E36 sind zugelassen.
1.2 Technische Bestimmungen
Maßgebend ist das Aktuelle Technische Reglement DMSB Gruppe F, inkl. Art. 253.8 in aktueller Form. Der 318is CUP wird in der Gruppe für verbesserte Fahrzeuge (Gruppe F / Gruppe 2)
mit folgenden Einschränkungen bei den Veranstaltungen starten:
Motor
- M42 oder M44
- Serien- oder Sport Nockenwellen mit der Bezeichnung 256.E1.561-00 (Einlass) und
256.A1.561-00 (Auslass) der Firma Schrick (inkl. der empfohlenen Teile, z.B. andere
Ventilfedern) oder Nockenwellen anderer Hersteller mit 256 Grad sind vorgeschrieben
- Der M44 darf nur mit Serien Nockenwellen gefahren werden
- Lüfter, Kettenspanner, Zündspulen freigestellt
- Motorölkühler darf nachgerüstet werden
- Benzindruckregler freigestellt
- Sportluftfilter in Originaler Form im originalen Kasten erlaubt
- Im Ansaugbereich dürfen die Bauteile an die Größe der Dichtungen angepasst werden, max. 15mm in das Bauteil hinein.
- Schwungscheibe und Kupplung nach Gruppe F
- Motor ansonsten serienmäßig.
Steuergerät
Das Motorsteuergerät muss vor der Cup Abnahme von der Orga verplombt werden.
Bestehende Plomben müssen jährlich neu abgenommen werden.
Getriebe & Übersetzung
Im E30 und E36 muss eine der folgenden Kombinationen verbaut und gefahren werden:
- Seriengetriebe E30 (0.87) mit 5.44 Diff
- Seriengetriebe E36 (1.0) mit 4.44 Diff
- Seriengetriebe E36 (1.0) mit 4.45 Diff
- 6 Zylinder Getriebe aus einem E36 und E39 dürfen verbaut werden, Gangzahl und Übersetzung dürfen nicht geändert werden
- Schalthebel nach Gruppe F
Auspuff
- Fächerkrümmer Serie
- Rest nach Gruppe F
Fahrwerk
- Bauart muss beibehalten werden (Feder/ Dämpfer Hinterachse nicht kombiniert)
- Zug- und Druckverstellung ist nicht erlaubt (Bsp. Externe Druckdosen, Stellschrauben)
- Gewindefahrwerke sind erlaubt.
Bremse
- Seriensättel
- Durchmesser der Bremsscheiben muss dem Serienmaß entsprechen
- Die Bremsbeläge sind freigestellt
Reifen
Zuglässige Straßen- und Schotterreifen:
- Errechneter Umfang ab 185/65 R15
- 195/50 R15
- 205/50 R15
„Semislics“ sind nicht erlaubt!
Erleichterung
- nach Gruppe F erlaubt
- das Material muss der Serie entsprechen
- Die Scheiben dürfen nach Gruppe F erleichtert werden
Design
- Farbe und Design des Fahrzeuges ist bis auf die vorgeschriebene Beklebung freigestellt
- M3 & M-Paket/Technik Stoßstangen und Nachbauten sind Erlaubt nach Gruppe F
- Heckspoiler sind Freigestellt dürfen jedoch max. 20cm Höhe nicht überschreiten
Sonstiges
Im Zweifel greift die Satzung der Gruppe F des DMSB
2.0 RG Cup
2.1 Zugelassene Fahrzeuge
Zugelassen sind alle Karosserien und Motoren der Marke BMW bis zum maximalen Hubraum von 2000ccm nach Gruppe F.
Der unter Punkt 1.0 geführte 318is Cup fließt automatisch in die Wertung ein.
2.2 Technische Bestimmungen
Maßgebend ist das Aktuelle Technische Reglement DMSB Gruppe F, inkl. Art. 253.8 in aktueller Form.
Motor
Nach Gruppe F bis 2000ccm ohne Aufladung
Steuergerät
Nach Gruppe F
Getriebe & Übersetzung
Original BMW, kein „Dogbox“ Getriebe oder eine Hinterachs- Übersetzung über (kürzer als) 4,45
Auspuff
Nach Gruppe F
Fahrwerk
Bauart muss beibehalten werden (Feder/ Dämpfer Hinterachse nicht kombiniert)
Externe Druckdosen sind nicht erlaubt
Bremse
Nach Gruppe F
Reifen
Nach Gruppe F
Erleichterung
nach Gruppe F
Design
Farbe und Design des Fahrzeuges ist bis auf die vorgeschriebene Beklebung freigestellt.
3.0 Wertung
Die Nennung ist im ganzen Jahr möglich.
Wertungsberechtigt sind ausschließlich eingeschriebene Teams sowie Fahrzeuge, mit gültiger Cup-Abnahme und mit der Bezeichnung "318is Cup" oder "2.0 RG Cup" genannt haben.
Fahrzeuge ohne technische Cup-Abnahme sind solange nicht Wertungsberechtigt, bis diese erfolgreich abgeschlossen wurde (hierzu ist ggf. ein Individualtermin abzustimmen). Die technische Cup-Abnahme ist nicht rückwirkend und somit erfolgt eine Wertung erst ab der darauf folgenden Veranstaltung.
Die Wertung setzt sich aus Antrittspunkten und Platzierungspunkten zusammen.
3.1 Antrittspunkte
Jedes Team, welches die technische Abnahme einer der gewerteten Veranstaltungen bestanden hat, erhält 10 Punkte.
Die vorletzte Veranstaltung vergibt 15 Antrittspunkte
Die abschließende Veranstaltung vergibt 20 Antrittspunkte.
3.2 Platzierungspunkte
Für die Vergabe der Platzierungspunkte ist das offizielle Gesamtergebnis des Veranstalters
maßgebend. Hier erfolgt eine Teamwertung nach folgendem Punkte-Schlüssel:
- Platz / 30 Punkte
- Platz / 25 Punkte
- Platz / 22 Punkte
- Platz / 19 Punkte
- Platz / 17 Punkte
- Platz / 15 Punkte
- Platz / 13 Punkte
- Platz / 12 Punkte
- Platz / 11 Punkte
- Platz / 10 Punkte
- Platz / 09 Punkte
- Platz / 08 Punkte
- Platz / 07 Punkte
- Platz / 06 Punkte
- Platz / 05 Punkte
- Platz / 04 Punkte
- Platz / 03 Punkte
- Platz / 02 Punkte
- Platz / 01 Punkte
- Platz / 00 Punkte
3.3 Streichergebnisse
Das Schlechteste Ergebnis mit Antrittspunkten wird in der Gesamtwertung nicht beachtet.
- 1-3 gewertete Veranstaltungen 0 Streicher
- Ab 4 gewertete Veranstaltungen 1 Streicher
3.4 Preise
Die Orga behält sich die Ehrungen vor. Das Saisonfinale mit Siegerehrung wird sofern möglich mit der Sitzung zur bevorstehenden Saison kombiniert.
Alle Teams werden bei dem Saisonfinale geehrt.
3.5 Veranstaltungen
Die nachfolgend genannten Veranstaltungen sind in der Saison 2025 gewertet:
22.03.25 Buten un' Binnen Rallye R70
12.04.25 Roland Rallye Nordhausen R70
07.06.25 Hombachtal Rallye
02.08.25 Holsten Rallye R70
06.09.25 Bad Schmiedeberg Rallye R70
11.10.25 Havelland Rallye R70
4.0 Kontrollen
Technische Nachkontrollen werden auf ausgesuchten Veranstaltungen durchgeführt, wer wann kontrolliert wird bestimmt die Orga.
Bei Verweigerung oder nicht Antreten der Kontrolle automatische Zuweisung auf den Letzen Platz der Veranstaltung. Jeder Teilnehmer hat bei Verdacht auf Manipulation / nicht einhalten der Satzung der Konkurrenten das Recht das andere Fahrzeug nach der Parc ferme Phase probe zu fahren.
Es wird gebeten Unklarheiten und Meinungsverschiedenheiten schnellstmöglich offen über die Cup Leitung zu klären.
5.0 Beklebung
Die RG318is Cup-Aufkleber kann jedes Team bei Jan Schneider separat erwerben, bzw. sind im Einschreibungsbeitrag enthalten, die Kontodaten sind unter Punkt 6 zu finden.
- Fahrzeugseiten (rechts und links)
- Frontschiebe (abweichende Farbgebung nicht zulässig)
Sonstige Beklebungen am Fahrzeug sind freigestellt.
6.0 Mitgliedsbeiträge
Die Einschreibegebühr pro Team legt das aktuelle Einschreibeformular fest. Es ist keine Rückerstattung der Gebühr möglich. Der Beitrag ist an Jan Lauth auszurichten, Bar oder per Überweisung. Die Gelder werden zur Kostendeckung der Organisation und z.B. dem Saisonfinale verwendet.
Bankdaten: Inhaber: Rüdiger Schneider
IBAN: DE33 5105 0015 0304 2292 14
BIC: NASSDE55XXX
7.0 Organisation
2.0RG Cup: Koordination, Verwaltung und Überwachung der Fahrzeugtechnik
Jan Schneider, Langstraße 38, 61276 Weilrod
Mobil: 0 170 9267589
Mail: sideways318(at)freenet.de
318is Cup: Koordination, Verwaltung und Überwachung der Fahrzeugtechnik
Jan-Patrick Lauth, Obere Hainstrasse 1, 61440 Oberursel
Mobil: 0 1525 5603982
Mail: jan-lauth(at)gmx.de
Zusätzlich verantwortliche Personen können jederzeit von der Orga bestimmt werden.
Seitens aller Mitglieder kann ein Fahrer als Verbindungsperson bestimmt werden.
8.0 Teilnehmer
Teilnehmen kann jeder, der unsere Bestimmungen von Punkt 1 bis 10 inklusive des Vorworts mit seiner Unterschrift auf der Einschreibung anerkennt und den Mitgliedsbeitrag entrichtet hat. Jedes Mitglied sollte den Sinn unseres Vorhabens erkennen und dieselben Interessen besitzen. Die Organisatoren behalten sich vor, Mitglieder die sehr grob gegen unsere Club - Satzung verstoßen, nach einer Abstimmung durch alle Mitglieder von der RG318is auszuschließen.
9.0 Haftungsausschluss
Die RG 318is Mitglieder nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.
Fahrer erklären als Mitglied der RG318is den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen und zwar gegen
- die FIA, den DMSB, NAVC, deren Präsidenten, Mitglieder, Geschäftsführer
- die Veranstalter, die Sportwarte und Streckeneigentümer
- die Organisation / Vorstandschaft und der Technikbetreuung der RG 318is
- Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden
- die Erfüllungs- und Verrichtungshilfen aller zuvor genannten Personen, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung; gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer) deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge
- Den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor) und eigene Helfer
Sofern die Fahrer nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, haben sie dafür zu sorgen, dass der Fahrzeugeigentümer, die auf dem Mitgliedsvertrag abgedruckte Haftungsverzichtserklärung abgibt. Für den Fall, dass diese Erklärung nicht vom Fahrzeugeigentümer wirksam unterzeichnet wurde, stellen die Fahrer alle oben genannten Stellen und Personen von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung. Der Haftungsausschluss wird mit dem unterschreiben des Mitgliedsvertrages der RG 318is für alle Wertungsläufe gegenüber allen Beteiligten wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund insbesondere für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
10.0 Schlussbestimmung
Die RG318is Organisation behält sich das Recht vor, weitere Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Falls eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein sollte, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen. Die Auslegung der RG 318is - Satzung im Falle etwaiger Meinungsverschiedenheiten obliegt der RG 318is ORGA. Jede etwaige Meinungsverschiedenheit in der RG 318is sollte in ruhigen, sachlichen Gesprächen untereinander ohne weitere Folgen geklärt werden.
Erstelle deine eigene Website mit Webador